Vorteile einer Innungsmitgliedschaft

Als selbständige/r HandwerksunternehmerIn gibt es viele gute Gründe, Mitglied einer Handwerksinnung zu sein.

Neben dem Gefühl, einer starken Interessensgemeinschaft anzugehören, sind es vor allem kostenfreie oder -günstige Dienstleistungen, die man aufgrund der Innungsmitgliedschaft exklusiv genießt. Dies sind Vorteile, die sich für ein Handwerksunternehmen im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.

Das sind Ihre Vorteile bei einer Innungsmitgliedschaft:

Beratung
kostenlose Rechtsberatung zu allen Fragen im betrieblichen Zusammenhang
kostenlose Tarifauskünfte
kostenlose Vertretung bei Rechtsberatung gegenüber Behörden
(Gutachten, Wider- und Einsprüche, Anträge usw.)

Hilfen bei der Betriebsführung
Weitergabe von aktuellen fachspezifischen tarifvertraglichen und handwerkspolitischen Informationen
kostenlose Zusendung der Rundschreiben
Beitritt zum Bürgschaftsrahmenabkommen der Landesinnungsverbände *
kostengünstige Beschaffung von Bürgschaften möglich
kostenlose oder kostengünstige Fachspezifizische Seminare für Handwerker
kostenlose Zusendung von Formular- und Mustersammlung für Personalarbeit, VOB-Muster
Einziehungsstelle: kostenloses Anmahnen von Kundenforderungen
incl. der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Soziale Sicherung
kostengünstige Versicherungen für Handwerker über das Versorgungswerk der
KH in Zusammenarbeit mit der Signal/ Iduna Gruppe
Möglichkeit der Versicherung der Mitarbeiter bei der Innungskrankenkasse

Hilfe für den Arbeitgeber
kostenlose Vertretung vor Arbeitsgerichten und Sozialgerichten 1. und 2. Instanz
bis zu einem Streitwert Streitwert von 2.500 € (ersparte Anwaltskosten ca. 600 €)
kostengünstiger Anschluß an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst
mögliche Inanspruchnahme von Zahlungen aus den
Streikfonds der Landesinnungsverbände im Streikfall *

Damit sich Ausbildung lohnt
reduzierte oder keine Lehrgangskosten für Überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen
reduzierte oder keine Prüfungsgebühren für Zwischen- und Gesellenprüfungen

* Möglichkeit besteht nur bei Landesinnungsverbänden bestimmter Handwerksinnungen.
Bitte informieren Sie sich näher, ob für Sie die Möglichkeit besteht.